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Kurzantwort: Ja, eine Umschuldung trotz ZEK-Eintrag ist in vielen Fällen möglich – denn jeder laufende Kredit ist in der ZEK eingetragen. Ein normaler, pünktlich bezahlter Kredit ist für eine Umschuldung kein Hindernis, sondern der Ausgangspunkt. Schwierig wird es bei negativen Einträgen wie Zahlungsrückständen oder gekündigten Verträgen. Ausgeschlossen ist die Umschuldung bei offenen Betreibungen oder Verlustscheinen. Entscheidend sind zudem Alter (18–65), Einkommen und ein tragbares Budget nach KKG.
- Positiver ZEK-Eintrag (laufender Kredit, pünktlich bezahlt): kein Hindernis
- Negativer Eintrag (Rückstände, Kündigung): Umschuldung schwierig, Einzelfall
- Offene Betreibungen oder Verlustscheine: Ausschluss
- Einkommen: bei vielen Banken ab ca. CHF 3’000 netto, bei creditolino ab CHF 2’500
- Ablösung: neue Bank zahlt den alten Kredit direkt ab
- Neue Kredite bereits ab 5.8 % (Eigenheimbesitzer) bzw. ab 6.9 % (Mieter)
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Was in der ZEK steht – und was die Bank daraus liest
Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) ist die Datenbank der Schweizer Kredit-, Leasing- und Kartenanbieter. Dort wird jeder Konsumkredit und jedes Leasing gemeldet: Betrag, Rate, Laufzeit und der Verlauf der Rückzahlung. Ein ZEK-Eintrag ist also zunächst nichts Negatives. Wer heute einen Kredit hat und umschulden möchte, hat zwangsläufig einen Eintrag.
Für die neue Bank zählt, wie der bestehende Kredit läuft. Wurden die Raten pünktlich bezahlt, zeigt der Eintrag sogar, dass Sie zuverlässig zurückzahlen. Probleme entstehen durch Vermerke über Zahlungsrückstände, Mahnungen, Kündigungen durch den Kreditgeber oder gesperrte Kreditkarten. Was die einzelnen Vermerke bedeuten, erklärt der Ratgeber ZEK-Codes.
Drei typische Ausgangslagen
| Situation | Umschuldung | Was die Bank prüft |
|---|---|---|
| Laufender Kredit, Raten immer pünktlich | gut möglich | Einkommen, Budget, Zinsdifferenz |
| Einzelner, längst ausgeglichener Rückstand | Einzelfall | Zeitpunkt, Ursache, heutiges Budget |
| Aktuelle Rückstände oder gekündigter Kredit | sehr schwierig | meist Ablehnung, zuerst Situation bereinigen |
| Offene Betreibung oder Verlustschein | nicht möglich | harter Ausschlussgrund |
Warum eine Umschuldung bei ZEK-Eintrag sinnvoll sein kann
Viele bestehende Kredite stammen aus Zeiten mit höheren Zinsen oder wurden schnell und ohne Vergleich abgeschlossen. Eine Ablösung lohnt sich, wenn der neue Zins tiefer ist oder wenn mehrere Verträge zu einer Rate zusammengefasst werden. Das folgende Beispiel zeigt eine Restschuld von CHF 18’000 mit 42 Monaten Restlaufzeit:
| Bisheriger Kredit | Neuer Kredit | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Zins p.a. (Beispiel) | 9.9 % | 6.9 % | 3.0 Prozentpunkte |
| Monatsrate | CHF 508.85 | CHF 483.63 | CHF 25.22 weniger |
| Zinskosten über 42 Monate | CHF 3’372 | CHF 2’312 | CHF 1’060 gespart |
Beispiel: Restschuld CHF 18’000, Restlaufzeit 42 Monate, annuitätisch gerechnet, gerundet, ohne Gewähr. Ihr persönlicher Zins wird nach der Prüfung festgelegt.
Kredite gibt es bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer bzw. ab 6.9 % für Mieter. Wie gross Ihre Ersparnis tatsächlich ist, hängt von der Ablösesumme ab – diese können Sie mit dem Ablöserechner schätzen.
So läuft die Umschuldung ab
1. Ablösesumme kennen
Fordern Sie bei Ihrer bisherigen Bank eine Saldobestätigung an. Nach dem Konsumkreditgesetz bezahlen Sie bei vorzeitiger Rückzahlung Zinsen nur für die effektive Laufzeit – mehr dazu unter Kredit vorzeitig zurückzahlen.
2. Anfrage mit vollständigen Angaben
Geben Sie bestehende Kredite, Leasings und Kartenlimiten offen an. Die Bank sieht sie ohnehin in ZEK und IKO. Fehlende Angaben wirken unglaubwürdig und führen eher zur Ablehnung.
3. Prüfung und Vertrag
Die neue Bank prüft Bonität und Budget nach KKG. Dabei wird die alte Rate durch die neue ersetzt – das Budget wird also nicht doppelt belastet.
4. Direkte Ablösung
Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen überweist die neue Bank die Ablösesumme direkt an den bisherigen Kreditgeber. Ein allfälliger Mehrbetrag wird Ihnen ausbezahlt. In der ZEK wird der alte Kredit als saldiert gemeldet.
Wenn es heute nicht klappt
Bei aktuellen Rückständen ist eine Umschuldung selten der richtige erste Schritt. Bringen Sie zuerst die laufenden Raten in Ordnung und sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kreditgeber über eine Anpassung. Prüfen Sie offene Rechnungen, bevor daraus Betreibungen entstehen. Wie Sie Ihre Bonität Schritt für Schritt verbessern, zeigt der Ratgeber Bonität verbessern. Wer generell einen neuen Kredit mit ZEK-Vermerk sucht, findet Hintergründe unter Kredit trotz ZEK.
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Häufige Fragen zur Umschuldung trotz ZEK
Ist eine Umschuldung trotz ZEK-Eintrag möglich?
Ja, in vielen Fällen. Jeder laufende Kredit ist in der ZEK eingetragen. Wurde er pünktlich bezahlt, ist das für eine Umschuldung kein Hindernis. Schwierig wird es bei negativen Vermerken wie Zahlungsrückständen.
Welche ZEK-Einträge verhindern eine Umschuldung?
Problematisch sind Vermerke über aktuelle Zahlungsrückstände, Kündigungen durch den Kreditgeber oder gesperrte Karten. Offene Betreibungen oder Verlustscheine schliessen eine Umschuldung aus.
Wird die alte Rate bei der Budgetprüfung doppelt gerechnet?
Nein. Bei einer Umschuldung ersetzt die neue Rate die alte, weil der bisherige Kredit direkt abgelöst wird.
Wie läuft die Ablösung praktisch ab?
Nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen überweist die neue Bank die Ablösesumme direkt an den bisherigen Kreditgeber. Danach wird der alte Kredit in der ZEK als saldiert gemeldet.
Lohnt sich eine Umschuldung immer?
Nur, wenn der neue Zins tiefer ist oder Sie mehrere Verträge sinnvoll zusammenfassen. Neue Kredite gibt es bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer bzw. ab 6.9 % für Mieter.
Was tun, wenn die Umschuldung abgelehnt wird?
Zuerst laufende Raten in Ordnung bringen, mit dem bisherigen Kreditgeber reden und Betreibungen vermeiden. Nach einer Phase pünktlicher Zahlungen verbessern sich die Chancen wieder.
Muss ich bestehende Kredite in der Anfrage angeben?
Ja, vollständig. Die Bank sieht Kredite, Leasings und Karten ohnehin in ZEK und IKO. Offene Angaben erhöhen die Glaubwürdigkeit.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Kreditgebers. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt.