Kurzantwort: Bei einer Bonitätsprüfung in der Schweiz kontrolliert die Bank vor jedem Konsumkredit fünf Dinge: Einträge bei der ZEK, laufende Verpflichtungen bei der IKO, den Betreibungsregisterauszug, eine Budgetrechnung nach dem Konsumkreditgesetz (KKG) mit der 36-Monats-Regel sowie Ihre persönlichen Eckdaten wie Einkommen, Anstellung, Aufenthaltsbewilligung und Alter. Ihre eigene Bonität prüfen Sie vorab am einfachsten mit einer ZEK-Selbstauskunft und einem aktuellen Betreibungsregisterauszug vom Betreibungsamt Ihres Wohnorts. Wer beide Dokumente kennt, bevor er einen Antrag stellt, vermeidet unnötige Absagen.
- Gesetzliche Pflicht: Jede Bank muss die Kreditfähigkeit nach KKG prüfen, ohne Ausnahme
- Datenquellen: ZEK, IKO, Betreibungsamt, Lohnausweis und Lohnabrechnungen
- Offene Betreibungen und Verlustscheine: bei allen Banken ein Ausschlusskriterium
- Budget: Der Kredit muss so bemessen sein, dass er in 36 Monaten amortisierbar wäre
- Viele Banken verlangen ein Nettoeinkommen ab ca. CHF 3’000, creditolino bereits ab CHF 2’500
- Alter 18 bis 65, Bewilligung und Anstellung müssen den Richtlinien entsprechen
- Kredite bereits ab 5.8 % (Eigenheimbesitzer) bzw. ab 6.9 % (Mieter)
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Was eine Bonitätsprüfung in der Schweiz ist
Mit «Bonität» ist die Kreditwürdigkeit gemeint: die Frage, ob Sie einen Kredit zurückzahlen wollen und können. Das «Wollen» lesen Banken aus Ihrer Zahlungsvergangenheit ab, also aus ZEK-Einträgen und Betreibungen. Das «Können» ergibt sich aus der Budgetrechnung. Im Konsumkreditgesetz heisst dieser zweite Teil Kreditfähigkeitsprüfung. Sie ist für Privatkredite, Leasing und Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion vorgeschrieben und soll eine Überschuldung verhindern.
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen einzelnen Score, der alles entscheidet. Die Bank setzt das Bild aus mehreren Quellen zusammen. Ein sauberer Betreibungsauszug nützt deshalb wenig, wenn das Budget nicht reicht, und ein hohes Einkommen hilft nicht, wenn ein Verlustschein offen ist.
Was Banken bei einem Konsumkredit prüfen
1. ZEK – die Zahlungsgeschichte
Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) ist eine Datenbank der Kredit-, Leasing- und Kartenanbieter. Dort stehen laufende und abgeschlossene Kredite, Leasingverträge, Kreditanfragen sowie negative Ereignisse wie Mahnstufen, Kündigungen oder Inkasso. Negative Einträge werden mit Codes versehen, die der Bank zeigen, wie gravierend ein Vorfall war. Ein laufender, regelmässig bezahlter Kredit ist dagegen kein Makel, sondern zeigt Zuverlässigkeit.
2. IKO – die gesetzliche Verpflichtungsliste
Die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) ist im KKG verankert. Banken und Leasinggesellschaften müssen dort jeden Konsumkredit und jeden Leasingvertrag melden, Kartenherausgeber zudem offene Saldi mit Teilzahlung. Die IKO zeigt der Bank also, welche monatlichen Raten Sie bereits tragen. Diese Raten fliessen direkt in die Budgetrechnung ein.
3. Betreibungsregisterauszug
Der Auszug vom Betreibungsamt Ihres Wohnorts zeigt Betreibungen der letzten Jahre und offene Verlustscheine. Offene Betreibungen und Verlustscheine führen bei Schweizer Banken zum Ausschluss. Bezahlte Betreibungen bleiben sichtbar, werden aber deutlich milder beurteilt. Wer in den letzten Jahren umgezogen ist, braucht unter Umständen auch einen Auszug der früheren Wohngemeinde.
4. Budgetrechnung nach KKG mit 36-Monats-Regel
Vom Nettoeinkommen (inklusive 13. Monatslohn, auf zwölf Monate verteilt) zieht die Bank den betreibungsrechtlichen Grundbetrag, Miete, Krankenkasse, Steuern, Berufsauslagen, Alimente und bestehende Raten ab. Der verbleibende freie Betrag muss so gross sein, dass der Kredit in 36 Monaten amortisiert werden könnte – auch wenn Sie eine längere Laufzeit wählen. Bei Verheirateten zählt immer das Budget beider Ehepartner. Wie die Rechnung im Detail funktioniert, zeigt der Ratgeber Kreditrahmen berechnen.
5. Einkommen, Anstellung, Bewilligung und Alter
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben hat jede Bank eigene Vergaberichtlinien. Üblich sind:
- Alter: 18 bis 65 Jahre
- Einkommen: regelmässiger Lohn; viele Banken setzen ein Nettoeinkommen ab ca. CHF 3’000 voraus, bei creditolino genügen bereits CHF 2’500
- Anstellung: unbefristet und ausserhalb der Probezeit ist ideal; Temporäre brauchen mindestens 12 Monate beim gleichen Temporärbüro
- Selbständige: mindestens 24 Monate im Handelsregister und eine detaillierte Steuerveranlagung
- B-Bewilligung: in der Regel ab 24 Monaten Aufenthalt, für manche Nationalitäten ist die C-Bewilligung nötig
- C-Bewilligung: ohne Frist
- G-Bewilligung: mindestens 36 Monate und 36 Monate beim gleichen Arbeitgeber; Temporär und Grenzgänger zusammen ist nicht möglich
- L-Bewilligung: kein Konsumkredit möglich
Tabelle: Was geprüft wird, wo Sie es einsehen und was hilft
| Was geprüft wird | Wo Sie es selbst prüfen | Was hilft |
|---|---|---|
| Zahlungsgeschichte bei Krediten, Leasing, Karten | ZEK-Selbstauskunft bei der ZEK (Gesuch mit Ausweiskopie) | Falsche oder veraltete Einträge beim meldenden Institut berichtigen lassen; Rückstände ausgleichen |
| Laufende Raten und Kartensaldi | Auskunft bei der IKO; eigene Verträge und Kartenabrechnungen | Kleine Kredite und Leasing in einer Umschuldung zusammenfassen; ungenutzte Teilzahlungskarten saldieren |
| Betreibungen und Verlustscheine | Betreibungsregisterauszug beim Betreibungsamt des Wohnorts (persönlich, per Post oder online) | Forderungen bezahlen, Löschung bzw. Nichtbekanntgabe beantragen, danach neuen Auszug bestellen |
| Budget nach KKG | Eigene Budgetrechnung mit Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenpolice, Steuerrechnung | Tieferen Betrag wählen, bestehende Raten reduzieren, bei Verheirateten beide Einkommen vollständig belegen |
| Einkommen und Anstellung | Lohnausweis, letzte drei Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag | Antrag erst nach Ablauf der Probezeit bzw. der Mindestdauer stellen |
| Aufenthaltsbewilligung | Ausweis: Kategorie und Ausstellungsdatum | Fristen (B: in der Regel 24 Monate, G: 36 Monate) abwarten |
| Alter | – | Laufzeit so wählen, dass sie zu den Richtlinien der Bank passt |
So prüfen Sie Ihre eigene Bonität vor dem Antrag
Schritt 1: ZEK-Selbstauskunft bestellen
Jede Person kann bei der ZEK eine Auskunft über die eigenen Daten verlangen. Dazu genügt ein Gesuch mit einer Kopie von Pass, ID oder Ausländerausweis. Prüfen Sie die Antwort genau: Sind alle Kredite und Leasingverträge, die Sie abbezahlt haben, als erledigt vermerkt? Stimmen Beträge und Daten? Stehen dort Anfragen, die Sie nicht kennen? Fehler meldet man dem Institut, das den Eintrag erfasst hat; nur dieses kann ihn korrigieren.
Schritt 2: Betreibungsregisterauszug holen
Den Auszug erhalten Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts gegen eine kleine Gebühr. Viele Ämter bieten auch eine Online-Bestellung an. Achten Sie darauf, dass der Auszug aktuell ist; Banken verlangen in der Regel ein Dokument, das nur wenige Wochen alt ist. Haben Sie in den letzten Jahren den Wohnort gewechselt, holen Sie zusätzlich einen Auszug der früheren Gemeinde.
Schritt 3: Budget selbst rechnen
Nehmen Sie den monatlichen Nettolohn, rechnen Sie einen 13. Monatslohn anteilig dazu und ziehen Sie die festen Kosten ab. Was übrig bleibt, multipliziert mit 36, gibt eine grobe Obergrenze, bevor Zinsen berücksichtigt sind. Den Kreditrechner nutzen Sie danach, um die Rate für Ihren Wunschbetrag zu sehen.
Schritt 4: Unterlagen bereitlegen
Ausweis, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenpolice und bei Bedarf die letzte Steuerveranlagung. Eine vollständige Liste finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.
Was einen negativen Eintrag verbessert
Offene Betreibung: Bezahlen Sie die Forderung samt Kosten. Zieht der Gläubiger die Betreibung danach zurück, wird sie Dritten nicht mehr bekanntgegeben. Bei einer ungerechtfertigten Betreibung, gegen die Sie Rechtsvorschlag erhoben haben, können Sie frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt beantragen, dass sie Dritten nicht mehr angezeigt wird. Das gelingt, wenn der Gläubiger nicht nachweist, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat.
Verlustschein: Ein bezahlter Verlustschein kann gelöscht werden. Lassen Sie sich die Zahlung vom Gläubiger bestätigen und reichen Sie die Bestätigung beim Betreibungsamt ein.
Negativer ZEK-Code: Ausstände ausgleichen, das Institut um Aktualisierung des Eintrags bitten und danach die Selbstauskunft erneut prüfen. Ein erledigter Fall wiegt für die nächste Bank weniger schwer als ein offener.
Zu viele Anfragen: Jede Kreditanfrage wird bei der ZEK vermerkt. Reichen Sie nicht bei mehreren Banken gleichzeitig ein, sondern lassen Sie Ihr Profil einmal vorprüfen und gehen Sie gezielt zur passenden Bank. Auf Kredit trotz ZEK-Eintrag lesen Sie, welche Einträge Banken wie bewerten.
Welche Anbieter wie prüfen
Ob Bank-now, Cembra, cashgate, Cornèr, Migros Bank oder BOB Finance: Alle Schweizer Konsumkreditanbieter arbeiten mit denselben gesetzlichen Vorgaben, also ZEK, IKO und der KKG-Budgetrechnung. Unterschiede gibt es bei den internen Richtlinien, etwa bei Probezeit, Temporären, Grenzgängern oder Selbständigen. Genau dort entscheidet sich oft, ob ein Antrag durchkommt. Einen Überblick gibt die Seite Vergaberichtlinien der Banken.
Nach der Unterschrift haben Sie bei einem Konsumkredit ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wer den Vertrag in dieser Frist widerruft, gibt den Betrag zurück, ohne dass ein Schaden entsteht.
Passende Ratgeber
Häufige Fragen zur Bonitätsprüfung
Was prüft die Bank bei einer Bonitätsprüfung in der Schweiz?
Die Bank holt Auskünfte bei der ZEK und der IKO ein, verlangt einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, rechnet Ihr Budget nach dem Konsumkreditgesetz durch und kontrolliert Einkommen, Anstellung, Aufenthaltsbewilligung und Alter.
Wie kann ich meine Bonität selbst prüfen?
Bestellen Sie eine ZEK-Selbstauskunft bei der ZEK und einen Betreibungsregisterauszug beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts. Rechnen Sie zusätzlich Ihr Budget: Nettoeinkommen minus feste Kosten und bestehende Raten.
Ist die ZEK-Selbstauskunft dasselbe wie der Betreibungsauszug?
Nein. Die ZEK zeigt Kredite, Leasingverträge, Kreditanfragen und Zahlungsstörungen bei Kreditinstituten. Der Betreibungsregisterauszug zeigt Betreibungen und Verlustscheine aus allen Lebensbereichen, zum Beispiel wegen Steuern oder Krankenkasse.
Wirkt sich eine Kreditanfrage auf meine Bonität aus?
Jede Anfrage wird bei der ZEK vermerkt. Eine einzelne Anfrage ist unproblematisch, mehrere Anfragen in kurzer Zeit bei verschiedenen Banken wirken jedoch ungünstig.
Was bedeutet die 36-Monats-Regel?
Nach dem Konsumkreditgesetz muss die Bank so rechnen, als würde der Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückbezahlt. Ihr freies Budget muss diese Rate decken, auch wenn Sie selbst eine längere Laufzeit wählen.
Zählt bei Verheirateten das Einkommen des Partners?
Ja. Bei Verheirateten rechnet die Bank immer das Budget beider Ehepartner zusammen. Das zweite Einkommen erhöht den Spielraum, dessen Ausgaben und Raten werden aber ebenso berücksichtigt.
Wie verbessere ich meine Bonität nach einer Betreibung?
Forderung bezahlen, Rückzug durch den Gläubiger bzw. Löschung des Verlustscheins beantragen und einen neuen Betreibungsauszug bestellen. Erst mit einem sauberen Auszug lohnt sich ein neuer Antrag.
Gibt es eine Bank ohne Bonitätsprüfung?
Nein. Das Konsumkreditgesetz verpflichtet jeden Anbieter zur Kreditfähigkeitsprüfung. Angebote ohne Prüfung sind unseriös und verlangen häufig Vorkosten.