Kurzantwort: Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann Renovationen, Sanierungen und neue Anlagen besonders günstig finanzieren: Kredite gibt es für Eigenheimbesitzer bereits ab 5.8 %, für Mieter ab 6.9 %. Banken setzen bei Wohneigentum statt der Miete die Hypothekarkosten ins Budget ein; als Beleg genügt in der Regel der Hypothekarvertrag oder die Quartalsabrechnung der Hypothekarbank. Der Privatkredit braucht kein Grundpfand, keine Schätzung und keine Zustimmung der Hypothekarbank und ist meist innert Tagen verfügbar. Eine Aufstockung der Hypothek ist oft zinsgünstiger, setzt aber Belehnungsspielraum, Tragbarkeit und mehr Zeit voraus. Für energetische Massnahmen lohnt sich vor Baubeginn der Blick auf das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.
- Zins: Kredite bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer (Mieter: ab 6.9 %)
- Budget: Hypothekarzins, Nebenkosten und Unterhalt statt Miete
- Beleg: Hypothekarvertrag oder Quartals- bzw. Zinsabrechnung
- Keine Schätzung, kein Grundbucheintrag, keine Zustimmung der Hypothekarbank
- Förderbeiträge: Gesuch beim Kanton vor Baubeginn, Auszahlung nach Abschluss
- Widerrufsrecht: 14 Tage, danach Auszahlung
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Warum Eigenheimbesitzer die tiefsten Kreditzinsen erhalten
Der Zins eines Privatkredits richtet sich nach dem Risiko des Kreditgebers. Wohneigentum steht aus Sicht der Banken für stabile Verhältnisse: einen festen Wohnsitz, langfristige Planung und über Jahre aufgebautes Vermögen. Mehrere Schweizer Kreditgeber unterscheiden deshalb ausdrücklich zwischen Eigenheimbesitzern und Mietern. Die Liegenschaft wird dafür nicht verpfändet; der Kredit bleibt ein gewöhnlicher Konsumkredit nach dem Konsumkreditgesetz (KKG).
Auch die Budgetrechnung fällt oft günstiger aus. Bei Mietern setzt der Kreditgeber die Miete ein, bei Eigenheimbesitzern die effektiven Wohnkosten: Hypothekarzins gemäss Vertrag oder Abrechnung sowie Nebenkosten und Unterhalt, je nach Kreditgeber als Pauschale. Liegen diese Kosten unter einer vergleichbaren Miete, bleibt mehr freies Budget, und der tragbare Kreditbetrag steigt. Wie genau gerechnet wird, zeigt die Seite Kredit für Eigenheimbesitzer.
Was 5.8 % statt 6.9 % konkret bringt
| Kreditbetrag | Rate 60 Monate, 5.8 % | Rate 60 Monate, 6.9 % | Ersparnis über die Laufzeit |
|---|---|---|---|
| CHF 20’000 | CHF 385 | CHF 395 | CHF 617 |
| CHF 40’000 | CHF 770 | CHF 790 | CHF 1’234 |
| CHF 60’000 | CHF 1’154 | CHF 1’185 | CHF 1’851 |
| CHF 100’000 | CHF 1’924 | CHF 1’975 | CHF 3’085 |
Beispielrechnung, annuitätisch mit monatlicher Verzinsung, gerundet, ohne Gewähr.
Kredit oder Hypothek aufstocken?
Für Renovationen gibt es zwei Wege: einen Privatkredit zu Eigenheimbesitzer-Konditionen oder eine Erhöhung der bestehenden Hypothek. Die Hypothek ist dank Grundpfand meist zinsgünstiger. Sie setzt aber voraus, dass die Belehnung Spielraum lässt, die Tragbarkeit mit dem kalkulatorischen Zins der Bank gegeben ist und die Bank dem Vorhaben zustimmt. Oft verlangt sie eine neue Schätzung, und reicht der bestehende Schuldbrief nicht aus, kommen Notar- und Grundbuchkosten dazu. Nach den von der FINMA anerkannten Mindestanforderungen der Banken muss der Teil der Hypothek über zwei Dritteln des Belehnungswerts innert 15 Jahren amortisiert werden.
| Merkmal | Privatkredit für Eigenheimbesitzer | Hypothek aufstocken |
|---|---|---|
| Zins | bereits ab 5.8 % | meist tiefer (Hypothekarzins) |
| Sicherheit | keine, Liegenschaft bleibt unbelastet | Grundpfand, allenfalls Erhöhung des Schuldbriefs |
| Prüfung | Budget nach KKG, ZEK und IKO | Belehnung, Tragbarkeit, oft neue Schätzung |
| Dauer bis zum Geld | meist wenige Tage nach der 14-tägigen Widerrufsfrist | meist mehrere Wochen |
| Betrag | auch kleinere und mittlere Beträge | je nach Bank Mindestbeträge |
| Nebenkosten | keine Schätzungs-, Notar- oder Grundbuchkosten | Schätzung, evtl. Notar und Grundbuch |
| Rückzahlung | feste Laufzeit, jederzeit vorzeitig möglich | Amortisation der 2. Hypothek, Rest langfristig |
Rechenbeispiel: CHF 50’000 für eine Sanierung
| Beispiel CHF 50’000 | Privatkredit 5.8 %, 84 Monate | Hypothek 2.0 % (Beispielzins), in 15 Jahren amortisiert |
|---|---|---|
| Monatliche Belastung | CHF 726 | im ersten Monat rund CHF 361, danach sinkend |
| Zinskosten total | CHF 10’954 | rund CHF 7’542 |
| Einmalige Kosten | keine | Schätzung, evtl. Notar und Grundbuch |
| Schuldenfrei nach | 7 Jahren | 15 Jahren |
Beispielzins Hypothek 2.0 %, keine Kondition. Der Hypothekarzins hängt von Bank, Laufzeit und Modell ab.
Die Hypothek ist in diesem Beispiel günstiger, bindet die Schuld aber doppelt so lange und kostet Zeit und Abklärungen. Der Privatkredit eignet sich vor allem, wenn es schnell gehen muss, die Belehnung bereits hoch ist, eine Festhypothek noch läuft oder ein mittlerer Betrag reicht. Mehr dazu: Hypothek aufstocken.
Förderbeiträge und Steuern: was Eigenheimbesitzer wissen sollten
Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Energetische Massnahmen wie Wärmedämmung, der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Holzfeuerung oder den Anschluss an ein Wärmenetz sowie Gesamtsanierungen werden über Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert. Zuständig sind die Kantone, die Bedingungen und Beiträge unterscheiden sich. Wichtig: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden; nachträglich eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Fördergelder werden erst nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt. Ein Kredit kann diese Zeit überbrücken: Sie bezahlen die Handwerker fristgerecht und verwenden den späteren Förderbeitrag für eine vorzeitige Rückzahlung.
Steuerabzug für Unterhalt und Energiesparen
Nach heutigem Recht können Eigentümer werterhaltende Unterhaltskosten ihrer Liegenschaft vom Einkommen abziehen; bei der direkten Bundessteuer wahlweise die effektiven Kosten oder eine Pauschale von 10 % (Gebäude bis 10 Jahre) bzw. 20 % (älter) des Eigenmietwerts. Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz an bestehenden Gebäuden sind den Unterhaltskosten gleichgestellt; was in einem Jahr nicht abgezogen werden kann, lässt sich auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen. Kantone haben teilweise eigene Regeln.
Der Bundesrat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt, bei der direkten Bundessteuer auch jener für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen; die Kantone können solche Abzüge zeitlich begrenzt beibehalten. Wer eine Sanierung plant, sollte die steuerliche Wirkung deshalb mit dem kantonalen Steueramt oder einer Fachperson klären.
Typische Vorhaben und Beispielraten
Die Beträge in der Tabelle sind grobe Beispielbeträge zur Illustration der Rate, keine Kostenschätzung. Massgebend ist die Offerte Ihres Handwerkers oder Planers.
| Vorhaben | Beispielbetrag | Laufzeit | Monatsrate bei 5.8 % | Zinskosten total |
|---|---|---|---|---|
| Neue Küche | CHF 30’000 | 60 Monate | CHF 577 | CHF 4’632 |
| Badsanierung | CHF 35’000 | 60 Monate | CHF 673 | CHF 5’404 |
| Heizungsersatz / Wärmepumpe | CHF 40’000 | 84 Monate | CHF 581 | CHF 8’763 |
| Photovoltaik-Anlage | CHF 25’000 | 84 Monate | CHF 363 | CHF 5’477 |
| Fenster ersetzen | CHF 30’000 | 72 Monate | CHF 494 | CHF 5’594 |
| Dachsanierung | CHF 50’000 | 84 Monate | CHF 726 | CHF 10’954 |
| Energetische Gesamtsanierung (Etappe) | CHF 80’000 | 84 Monate | CHF 1’161 | CHF 17’526 |
| Gartenumgestaltung | CHF 20’000 | 48 Monate | CHF 468 | CHF 2’458 |
Beispielbeträge und Beispielraten zu 5.8 %, annuitätisch, gerundet, ohne Gewähr. Für Mieter gelten Kredite ab 6.9 %.
So gehen Sie vor
1. Offerten einholen
Lassen Sie sich das Vorhaben offerieren und planen Sie eine Reserve für Unvorhergesehenes ein. Bei grösseren Sanierungen lohnt sich ein Sanierungskonzept, etwa mit einem GEAK Plus.
2. Förderung und Steuern klären
Prüfen Sie bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, ob Ihr Vorhaben gefördert wird, und reichen Sie das Gesuch vor Baubeginn ein.
3. Finanzierung vergleichen
Fragen Sie bei Ihrer Hypothekarbank nach einer Aufstockung und lassen Sie parallel einen Privatkredit zu Eigenheimbesitzer-Konditionen prüfen. Eine einzige Anfrage über kredit-vergleich.ch vermeidet unnötige Mehrfachanfragen.
4. Vertrag und Auszahlung
Nach der Unterzeichnung läuft die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Danach wird ausbezahlt, und Sie begleichen die Rechnungen fristgerecht.
Voraussetzungen
- Alter: 18 bis 65 Jahre
- Schweizer Bürgerrecht oder C-Bewilligung (ohne Wartefrist)
- B-Bewilligung: in der Regel ab 24 Monaten Aufenthalt in der Schweiz
- G-Bewilligung (Grenzgänger): mindestens 36 Monate Grenzgänger und 36 Monate beim gleichen Arbeitgeber
- Keine offenen Betreibungen und keine Verlustscheine
- Budget nach Konsumkreditgesetz (KKG): Der Kredit muss rechnerisch innert 36 Monaten aus dem frei verfügbaren Budget amortisierbar sein
- Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung
Als Eigenheimbesitzer reichen Sie zusätzlich den Hypothekarvertrag oder die aktuelle Quartals- bzw. Zinsabrechnung ein. Alle weiteren Belege finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.
Themen: Renovation und Sanierung finanzieren
Weitere Ratgeber für Eigenheimbesitzer
Häufige Fragen zur Finanzierung von Renovation und Sanierung
Welchen Zins erhalten Eigenheimbesitzer für eine Renovation?
Kredite gibt es für Eigenheimbesitzer bereits ab 5.8 %, für Mieter ab 6.9 %. Der persönliche Zins hängt von Bonität, Betrag und Laufzeit ab und wird nach der Prüfung festgelegt.
Ist eine Hypothekenerhöhung günstiger als ein Kredit?
Oft ja, wenn Belehnung und Tragbarkeit es zulassen. Dafür braucht es meist eine Schätzung, allenfalls Notar und Grundbuch und mehrere Wochen Zeit. Ein Privatkredit ist schneller, braucht kein Grundpfand und lässt sich jederzeit vorzeitig zurückzahlen.
Welche Unterlagen brauche ich als Eigenheimbesitzer?
Zusätzlich zu Ausweis und Lohnabrechnungen den Hypothekarvertrag oder die aktuelle Quartals- bzw. Zinsabrechnung der Hypothekarbank. Damit belegen Sie Wohneigentum und Wohnkosten.
Kann ich Förderbeiträge mit einem Kredit kombinieren?
Ja. Das Fördergesuch beim Kanton muss vor Baubeginn eingereicht werden, ausbezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten. Der Kredit überbrückt diese Zeit; den Förderbeitrag können Sie danach für eine vorzeitige Rückzahlung verwenden.
Kann ich Renovationskosten von den Steuern abziehen?
Nach heutigem Recht sind werterhaltende Unterhaltskosten und Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz an bestehenden Gebäuden abziehbar. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 entfällt der Unterhaltsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum. Klären Sie Details mit Ihrem kantonalen Steueramt.
Wird mein Haus für den Kredit belastet?
Nein. Der Privatkredit ist ein Konsumkredit ohne Grundpfand. Es gibt keinen Grundbucheintrag und keine Schätzung der Liegenschaft.
Wie viel Kredit ist für eine Sanierung möglich?
Das bestimmt Ihr Budget nach dem Konsumkreditgesetz: Der Kredit muss rechnerisch innert 36 Monaten aus dem frei verfügbaren Einkommen amortisierbar sein. Bei Verheirateten zählt das gemeinsame Budget.
Bekomme ich einen Kredit trotz Betreibung?
Nein. Offene Betreibungen oder Verlustscheine führen bei Schweizer Kreditgebern zur Ablehnung.
Alle Rechenbeispiele sind unverbindliche Beispiele mit monatlicher Verzinsung und gleichbleibender Rate (annuitätisch), gerundet, ohne Gewähr. Der persönliche Zins wird erst nach der Prüfung festgelegt. Angaben zu Förderprogrammen und Steuern sind allgemeine Hinweise, Stand Oktober 2026; massgebend sind die Bestimmungen Ihres Kantons. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt. Quellen: Das Gebäudeprogramm (dasgebaeudeprogramm.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (Liegenschaftskosten, Steuerperiode 2025; Medienmitteilung vom 1. April 2026), FINMA (Selbstregulierung Hypothekarbereich 2014).