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Kurzantwort: Eine energetische Sanierung, also Dämmung, neue Fenster, Heizungsersatz oder eine Gesamtsanierung, finanzieren Eigenheimbesitzer meist aus drei Quellen: Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, die Hypothek und ein Privatkredit. Kredite gibt es für Eigenheimbesitzer bereits ab 5.8 % (Mieter ab 6.9 %), ohne Grundpfand und ohne Schätzung. Weil Förderbeiträge erst nach Abschluss ausbezahlt werden und das Gesuch vor Baubeginn eingereicht sein muss, ist eine saubere Reihenfolge entscheidend.
- Förderung: Gebäudeprogramm, kantonal geregelt, Gesuch vor Baubeginn
- Gefördert werden unter anderem Wärmedämmung, Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Wärmenetz-Anschlüsse, Gesamtsanierungen
- Planung: Energieberatung oder GEAK Plus empfohlen
- Kredit: bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer
- Steuern: Energiespar-Investitionen nach heutigem Recht abziehbar, Übertrag auf zwei Folgejahre
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In fünf Schritten zur energetischen Sanierung
Das Gebäudeprogramm empfiehlt ein klares Vorgehen, an dem sich auch die Finanzierung orientieren sollte:
1. Energieberatung kontaktieren
Informieren Sie sich vor Beginn bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Dort erfahren Sie, welche Massnahmen gefördert werden und welche Bedingungen gelten.
2. Gebäude analysieren
Eine professionelle Energieberatung oder ein GEAK Plus zeigt den Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik und schlägt sinnvolle Massnahmen in der richtigen Reihenfolge vor.
3. Sanierungskonzept festlegen
Legen Sie Umfang und Etappen fest. Häufig ist es sinnvoll, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern und danach die Heizung passend zum tieferen Wärmebedarf zu dimensionieren.
4. Fördergesuch einreichen
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
5. Sanieren und Förderung erhalten
Die Fördergelder werden nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt. Bis dahin muss die Finanzierung stehen.
Die Finanzierung zusammensetzen
| Baustein | Wofür geeignet | Zu beachten |
|---|---|---|
| Eigenmittel | Anzahlungen, Reserve | Notreserve nicht aufbrauchen |
| Förderbeiträge | Teil der energetischen Massnahmen | Gesuch vor Baubeginn, Auszahlung nach Abschluss |
| Hypothek aufstocken | grosse Beträge, wertvermehrende Massnahmen | Belehnung, Tragbarkeit, Schätzung, mehrere Wochen, je nach Bank Mindestbeträge |
| Privatkredit ab 5.8 % | Zwischenfinanzierung, Etappen, mittlere Beträge | Budget nach KKG, Laufzeit in der Regel bis 84 Monate |
Bei einer Gesamtsanierung kann die Hypothekarbank die Hauptfinanzierung übernehmen, während ein Privatkredit einzelne Etappen oder die Zeit bis zur Auszahlung der Förderung überbrückt. Bei einer Etappe wie Dämmung oder Fenstern reicht oft der Kredit allein. Wie die beiden Wege im Detail abschneiden, zeigt die Übersicht Eigenheim finanzieren.
Rechenbeispiel: Sanierungsetappe über CHF 80’000
Für eine Etappe aus Fassadendämmung und neuen Fenstern wird ein Betrag von CHF 80’000 angenommen (Beispielbetrag, keine Kostenschätzung). Über 84 Monate zu 5.8 % finanziert, beträgt die Rate rund CHF 1’161, die Zinskosten insgesamt rund CHF 17’526. Wird der Förderbeitrag nach Abschluss für eine Teilrückzahlung verwendet, sinken Restschuld und Zinskosten entsprechend.
| Kreditbetrag | 60 Monate | 84 Monate |
|---|---|---|
| CHF 40’000 | CHF 770 | CHF 581 |
| CHF 80’000 | CHF 1’539 | CHF 1’161 |
| CHF 120’000 | CHF 2’309 | CHF 1’742 |
Beispielbeträge und Beispielraten zu 5.8 %, annuitätisch, gerundet, ohne Gewähr. Ob ein Betrag tragbar ist, entscheidet die Budgetprüfung nach KKG.
Steuern: Energiesparen ist heute abziehbar
Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz an bestehenden Gebäuden sind den Unterhaltskosten gleichgestellt. Was in einem Jahr nicht abgezogen werden kann, lässt sich auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen; das gilt auch für Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, die der Bundesrat auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt hat, entfällt der Abzug für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen bei der direkten Bundessteuer; die Kantone können ihn zeitlich begrenzt beibehalten. Für Ihre Planung lohnt sich deshalb ein Gespräch mit dem kantonalen Steueramt oder einer Steuerfachperson.
Voraussetzungen für den Kredit
- Alter: 18 bis 65 Jahre
- Schweizer Bürgerrecht oder C-Bewilligung (ohne Wartefrist)
- B-Bewilligung: in der Regel ab 24 Monaten Aufenthalt in der Schweiz
- G-Bewilligung (Grenzgänger): mindestens 36 Monate Grenzgänger und 36 Monate beim gleichen Arbeitgeber
- Keine offenen Betreibungen und keine Verlustscheine
- Budget nach Konsumkreditgesetz (KKG): Der Kredit muss rechnerisch innert 36 Monaten aus dem frei verfügbaren Budget amortisierbar sein
- Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung
Als Eigenheimbesitzer belegen Sie Wohneigentum und Wohnkosten mit dem Hypothekarvertrag oder der Quartalsabrechnung.
Weitere Vorhaben finanzieren
Häufige Fragen zur energetischen Sanierung
Was zählt zur energetischen Sanierung?
Massnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes senken oder erneuerbare Energie nutzen, etwa Wärmedämmung von Dach, Fassade und Boden, neue Fenster, der Ersatz einer fossilen Heizung oder eine Gesamtsanierung.
Wer fördert energetische Sanierungen?
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Zuständig sind die Kantone, die Bedingungen und Beiträge unterscheiden sich. Zusätzlich gibt es teilweise Programme von Gemeinden oder Energieversorgern.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Vor Baubeginn. Nachträglich eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Sanierung.
Wie überbrücke ich die Zeit bis zur Förderzahlung?
Mit einem Privatkredit für Eigenheimbesitzer ab 5.8 %. Sie bezahlen die Handwerker fristgerecht und verwenden den späteren Förderbeitrag für eine vorzeitige Rückzahlung.
Sind Sanierungskosten steuerlich abziehbar?
Nach heutigem Recht sind Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz an bestehenden Gebäuden abziehbar, mit Übertrag auf zwei Folgejahre. Ab 1. Januar 2029 entfällt der Abzug bei der direkten Bundessteuer; Kantone können ihn zeitlich begrenzt beibehalten.
Kredit oder Hypothek für die Sanierung?
Für grosse Beträge ist die Hypothek meist günstiger, sofern Belehnung und Tragbarkeit passen. Für Etappen, mittlere Beträge und die Zwischenfinanzierung ist der Kredit schneller und unkomplizierter.
Alle Rechenbeispiele sind unverbindliche Beispiele mit monatlicher Verzinsung und gleichbleibender Rate (annuitätisch), gerundet, ohne Gewähr. Der persönliche Zins wird erst nach der Prüfung festgelegt. Angaben zu Förderprogrammen und Steuern sind allgemeine Hinweise, Stand Oktober 2026; massgebend sind die Bestimmungen Ihres Kantons. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt. Quellen: Das Gebäudeprogramm (dasgebaeudeprogramm.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (Liegenschaftskosten, Steuerperiode 2025; Medienmitteilung vom 1. April 2026).