Leasing vorzeitig auflösen in der Schweiz: Kosten, Fristen und Alternativen

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Kurzantwort: Ein Leasing können Sie in der Schweiz jederzeit vorzeitig auflösen: Das Konsumkreditgesetz erlaubt die Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer. Die Kosten ergeben sich aus der Tabelle im Leasingvertrag und sind in den ersten Vertragsjahren meist am höchsten. Statt einfach zu kündigen, gibt es zwei oft günstigere Wege: eine Leasingübernahme durch eine andere Person oder das Ablösen per Kredit, bei dem das Auto in Ihr Eigentum übergeht.

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Leasing vorzeitig beenden auf einen Blick
  • Kündigung: 30 Tage Frist auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer (KKG)
  • Kosten: gemäss Tabelle im Leasingvertrag, plus Zustand und Mehrkilometer
  • Leasingübernahme: Nachfolger übernimmt den Vertrag, Zustimmung der Leasinggesellschaft nötig
  • Ablösung per Kredit: Auto kaufen, danach gehört es Ihnen
  • Kredite bereits ab 5.8 % (Eigenheimbesitzer) bzw. ab 6.9 % (Mieter)
  • Voraussetzungen Kredit: 18–65 Jahre, Einkommen, keine offenen Betreibungen

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Ihr Recht nach dem Konsumkreditgesetz

Leasingverträge für private Fahrzeuge unterstehen in der Schweiz dem Konsumkreditgesetz (KKG). Es gibt Ihnen das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer zu kündigen. Ein Beispiel: Ihr Leasing begann am 1. Februar. Die Dreimonatsperioden enden jeweils Ende April, Ende Juli, Ende Oktober und Ende Januar. Wollen Sie auf Ende Oktober aussteigen, muss die Kündigung spätestens Anfang Oktober bei der Leasinggesellschaft sein.

Das Gesetz verlangt ausserdem, dass der Leasingvertrag eine Tabelle enthält, aus der hervorgeht, was Sie bei einer vorzeitigen Beendigung schulden. Diese Tabelle ist der Schlüssel zu Ihren Kosten.

Warum die vorzeitige Auflösung teuer sein kann

Die Leasingrate wird so berechnet, als würden Sie das Auto bis zum Vertragsende fahren. Ein Neuwagen verliert aber gerade in den ersten Jahren besonders viel an Wert. Steigen Sie früh aus, haben die bezahlten Raten diesen Wertverlust noch nicht gedeckt – die Differenz wird in der Auflösungstabelle nachbelastet. Dazu kommen bei der Rückgabe allfällige Kosten für Schäden und Mehrkilometer. Je später im Vertrag Sie auflösen, desto kleiner wird die Nachzahlung in der Regel.

Die vier Optionen im Vergleich

OptionVorteileNachteile
Kündigen und Auto zurückgebenVertrag endet sauberNachzahlung gemäss Tabelle, Rückgabebewertung
Leasingübernahme durch Drittpersonoft keine oder geringe KostenNachfolger muss gefunden und von der Leasinggesellschaft akzeptiert werden
Ablösen per Kredit (Auto kaufen)Auto gehört Ihnen, Verkauf oder Weiterfahren freinur möglich, wenn die Leasinggesellschaft einen Kauf anbietet
Bis zum Ende weiterfahrenkeine ZusatzkostenRate läuft weiter

Leasingübernahme

Bei einer Leasingübernahme tritt eine andere Person in Ihren Vertrag ein und bezahlt die restlichen Raten. Die Leasinggesellschaft muss zustimmen und prüft die Bonität der neuen Person wie bei einem neuen Vertrag. Für Sie fallen meist nur Bearbeitungsgebühren an. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Leasinggesellschaft nach dem genauen Ablauf und den Gebühren.

Ablösen per Kredit

Bietet die Leasinggesellschaft einen Kauf an, nennt sie Ihnen eine Ablösesumme. Diese finanzieren Sie über einen Kredit, und das Auto gehört Ihnen. Danach können Sie es weiterfahren oder selbst verkaufen und mit dem Erlös den Kredit zurückzahlen. Die Details erklärt der Ratgeber Leasing mit Kredit ablösen.

Rechenbeispiel: Ablösesumme per Kredit finanzieren

So sehen die Raten für typische Ablösesummen über 48 Monate bei einem Beispielzins von 6.9 % aus:

KreditbetragMonatsrateZinskosten totalTotal zurückbezahlt
CHF 15’000CHF 358.50CHF 2’208CHF 17’208
CHF 20’000CHF 478.00CHF 2’944CHF 22’944
CHF 25’000CHF 597.50CHF 3’680CHF 28’680
CHF 30’000CHF 717.00CHF 4’416CHF 34’416

Beispielrechnung zu 6.9 % Jahreszins über 48 Monate, annuitätisch (gleichbleibende Monatsrate, monatliche Verzinsung), gerundet, ohne Gewähr.

Kredite gibt es bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer bzw. ab 6.9 % für Mieter. Wichtig: Vergleichen Sie die Ablösesumme mit dem Marktwert des Fahrzeugs. Liegt sie deutlich darüber, ist eine Übernahme durch Dritte oder das Weiterfahren bis Vertragsende oft günstiger.

Checkliste vor der Kündigung

  • Leasingvertrag und Auflösungstabelle heraussuchen
  • Bei der Leasinggesellschaft eine aktuelle Auflösungs- oder Ablöseofferte verlangen
  • Kilometerstand und Fahrzeugzustand mit den Vertragsbedingungen abgleichen
  • Marktwert des Autos bei Händlern oder auf Occasionsplattformen prüfen
  • Kündigungstermin anhand der Dreimonatsperioden berechnen
  • Bei Ablösung: Kredit vorab prüfen lassen, damit die Zahlung rechtzeitig erfolgt

Wer nach der Auflösung ein neues Fahrzeug braucht, findet Hilfe unter Occasion finanzieren oder im Vergleich Autokredit oder Leasing.

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Häufige Fragen zur vorzeitigen Leasing-Auflösung

Kann ich ein Leasing in der Schweiz vorzeitig auflösen?

Ja. Nach dem Konsumkreditgesetz können Sie mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen.

Was kostet die vorzeitige Auflösung?

Die Kosten ergeben sich aus der Tabelle im Leasingvertrag, die das Gesetz vorschreibt. Dazu kommen allfällige Kosten für Schäden und Mehrkilometer bei der Rückgabe. In den ersten Vertragsjahren ist die Nachzahlung meist am höchsten.

Was ist eine Leasingübernahme?

Eine andere Person übernimmt Ihren Leasingvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Leasinggesellschaft muss zustimmen und prüft die Bonität der neuen Person.

Kann ich das Leasingauto kaufen und mit einem Kredit bezahlen?

Ja, wenn die Leasinggesellschaft einen Kauf anbietet. Sie finanzieren die Ablösesumme per Kredit, danach gehört das Auto Ihnen. Kredite gibt es bereits ab 5.8 % für Eigenheimbesitzer bzw. ab 6.9 % für Mieter.

Wann lohnt sich das Ablösen per Kredit?

Wenn die Ablösesumme in der Nähe des Marktwerts liegt und Sie das Auto behalten oder selbst verkaufen möchten, etwa um Mehrkilometer- oder Schadenkosten bei der Rückgabe zu vermeiden.

Wie berechne ich den Kündigungstermin?

Die Leasingdauer wird in Dreimonatsperioden ab Vertragsbeginn eingeteilt. Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor dem Ende einer solchen Periode bei der Leasinggesellschaft eintreffen.

Gilt das auch für Motorrad- oder Wohnmobil-Leasing?

Ja, sofern es sich um einen Leasingvertrag für private Zwecke handelt, der dem Konsumkreditgesetz untersteht.

Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Massgebend sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Kreditgebers. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt.

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